Kirchenwahlen

Am 1. Advent sind Kirchenwahlen, das heißt: Die Gemeindemitglieder wählen die Landessynode (Informationen zur Wahl der Landessynode im Mittelteil dieser Ausgabe) und den Kirchengemeinderat unserer Gemeinde.

Die Kirchengemeinderätinnen und -räte leiten zusammen mit den Pfarrpersonen die Gemeinde. Sie sind verantwortlich für die inhaltliche Ausrichtung der Kirchengemeinde, begleiten die Gruppen und Kreise, entscheiden über die finanzielle Ausstattung und verantworten alte und neue Projekte und Aktionen.

Aktuell suchen wir noch fleißig Gemeindemitglieder, die sich vorstellen können, für das Amt der Kirchengemeinderätin/des Kirchengemeinderats zu kandidieren und sich zur Wahl zu stellen.

Bis zum 10. Oktober, 18 Uhr, können beim geschäftsführenden Pfarramt (Marienkirche III/Pfarrer Gallas, Aispachstr. 44) noch Wahlvorschlägezum Kirchengemeinderat eingereicht werden Die Kandidierenden müssen Wahlberechtigte unserer Kirchengemeinde und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein.

Da es die Aufgabe der Gemeinde und damit aller Gemeindemitglieder ist, Kandidatinnen und Kandidaten für die Leitung unserer Gemeinde zu gewinnen, bitten wir Sie, uns bei unserer Suche zu unterstützen. Noch besser: Machen Sie doch mit!

Wir freuen uns, wenn sich noch weitere Gemeindemitglieder zu einer Kandidatur entscheiden!

Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchengemeinderat der Neuen Marienkirchengemeinde findet am Mittwoch, 15. Oktober, um 19.30 Uhr im Matthäus-Alber-Haus (Lederstr. 81) statt.

 

Am 1. Advent wählen dürfen alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren. Die Wahlberechtigten bekommen die Wahlunterlagen im November zugeschickt. Sie können per Briefwahl wählen. Das Wahllokal der Neuen Marienkirchengemeinde befindet sich im Matthäus-Alber-Haus, Lederstraße 81. Es ist am 30. November 2025 von 11 bis 18 Uhr geöffnet.

An den Pfarrhäusern (Aispachstraße 44 und Brenzstraße 15) sowie in der Turmvorhalle der Marienkirche und am Matthäus-Alber-Haus (Haupteingang Lederstraße 81) wird es Wahlbriefkästen geben. In diese können die Briefwahlumschläge bis zum 30. November 2025, 18 Uhr eingelegt werden.

Gemeindemitglieder mit mehreren Wohnsitzen (Haupt- und Nebenwohnsitz) können entscheiden, in welcher Kirchengemeinde sie wählen wollen. Wer an seinem Nebenwohnsitz wählen möchte, soll sich bis Mitte November im Gemeindebüro melden, damit die Wählerliste aktualisiert werden kann.

Die Wählerliste wird zur Einsichtnahme vom 20.-24.10. im Gemeindebüro ausgelegt.

 

Machen Sie die Kirchenwahl zu Ihrer Wahl – indem wir miteinander Kandidatinnen und Kandidaten anfragen und ihnen dann mit einer guten Wahlbeteiligung den Rücken stärken für ihr Amt im Kirchengemeinderat.