
Kirchenwahlen
Am 1. Advent sind Kirchenwahlen, das heißt: Die Gemeindemitglieder wählen die Landessynode und den Kirchengemeinderat unserer Gemeinde.
Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren. Die Wahlberechtigten bekommen die Wahlunterlagen zugeschickt. Der Versand der Wahlunterlagen ist bereits erfolgt. Sie können per Briefwahl oder am Wahltag im Wahllokal wählen. Das Wahllokal der Neuen Marienkirchengemeinde befindet sich im Matthäus-Alber-Haus, Lederstraße 81. Es ist am 30. November 2025 von 11 bis 18 Uhr geöffnet.
An den Pfarrhäusern (Oststadt: Aispachstraße 44 / Burgholz: Brenzstraße 15) sowie in der Turmvorhalle der Marienkirche und am Matthäus-Alber-Haus (Haupteingang Lederstraße 81) gibt es gekennzeichnete Wahlbriefkästen. In diese können die Briefwahlumschläge bis zum 30. November 2025, 18 Uhr eingelegt werden.
Gemeindemitglieder mit mehreren Wohnsitzen (Haupt- und Nebenwohnsitz) können entscheiden, in welcher Kirchengemeinde sie wählen wollen. Wer an seinem Nebenwohnsitz wählen möchte, soll sich bis Mitte November im Gemeindebüro melden, damit die Wählerliste aktualisiert werden kann.
Hier erhalten Sie alle Informationen zur Kirchenwahl,
und HIER stellen sich die Kandidierenden für den Kirchengemeinderat der Neuen Marienkirchengemeinde vor.
Termine
Sonntag, 30 November 2025
10:00
Gottesdienst für Jung und Alt
Marienkirche 1
Marienkirche
11:00
Wahllokal für die Kirchenwahl
4-Maria
Matthäus-Alber-Haus EG
18:00
Benefizkonzert des Reutlinger Gospelchores
Marienkirche 1
Marienkirche
Dienstag, 02 Dezember 2025
10:00
Eltern-Kind-Gruppe
5-Katharina
Matthäus-Alber-Haus EG
12:00
Orgel und Gedanken zur Marktzeit
Marienkirche 1
Marienkirche
Mittwoch, 03 Dezember 2025
11:00
Gehörlosengottesdienst
Marienkirche 1
Marienkirche



