
Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit im Kirchengemeinderat?
Sie wollen in Ihrer Kirche etwas bewegen, verändern und weiterentwickeln?
Dann bitten wir um die Bewerbung für einen Platz im Kirchengemeinderat!
Am 1. Advent, 30 November 2025, sind in unserer Landeskirche auf zwei Ebenen Kirchenwahlen: gewählt werden die Landessynode unserer Württembergischen Landeskirche sowie auf lokaler Ebene die Kirchengemeinderäte. Die Kirchengemeinderäte sind überaus wichtig im Blick auf die Gestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort. Im Kirchengemeinderat werden wichtige Entscheidungen für das Gemeindeleben bei uns in Reutlingen „unterm Engel“ getroffen.
Dem Kirchengemeinderat der Neuen Marienkirchengemeinde gehören 12 gewählte Mitglieder an, die für 6 Jahre gewählt werden. Die gewählten Mitglieder sollten möglichst unterschiedlichen Alters sein und einen unterschiedlichem Erfahrungshintergrund haben.
Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen für die Kirchengemeinde. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, erkennt und löst Konflikte gemeinschaftlich. Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Engagement, Kraft und Zeit.
Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:
– wo und wann die Gottesdienste stattfinden,
– für Veranstaltungen für alle Altersstufen,
– für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde,
– bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
– für das Gemeindevermögen
– sowie im Pfarrstellen-Besetzungsgremium.
Bei allen Aktivitäten wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind.
Alle Mitglieder des Kirchengemeindrats der Neuen Marienkirchengemeinde sind gleichzeitig und automatisch auch Mitglieder des Gesamtkirchengemeinderats der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Reutlingen. Der Gesamtkirchengemeinderat beschließt unter andem den Haushaltsplan und das Immobilienkonzept.
Wenn Sie sich für die Arbeit im Kirchengemeinderat interessieren, sprechen Sie doch bitte eine der Pfarrpersonen oder der amtierenden Mitglieder des Kirchengemeinderats an.
Kontakt: Pfarrer Sven Gallas, Pfarramt.Reutlingen.Marienkirche-3@elkw.de, Tel. 07121/420862
Gewählt werden können alle wahlberechtigten Mitglieder eine Kirchengemeinde, die am 30. November 2025 das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind, das Amtsversprechen für Mitglieder eines Kirchengemeinderats abzulegen, und die auf einem gültigen Wahlvorschlag stehen.
Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchengemeindrat zu gewinnen, ist übrigens in bewährter evangelischer Tradition die Aufgabe aller Gemeindemitglieder. Deshalb wird hiermit die Gemeinde aufgefordert, Frauen und Männer zur Wahl aufzustellen und Wahlvorschläge einzureichen.
Bis zum 10. Oktober, 18 Uhr, können beim geschäftsführenden Pfarramt (Marienkirche III/Pfarrer Gallas, Aispachstr. 44) noch Wahlvorschlägezum Kirchengemeinderat eingereicht werden.
Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchengemeinderat der Neuen Marienkirchengemeinde findet am Mittwoch, 15. Oktober, um 19.30 Uhr im Matthäus-Alber-Haus (Lederstr. 81) statt.
Termine
Mittwoch, 17 September 2025
20:00
KGR NMK
4-Maria
Matthäus-Alber-Haus EG
Donnerstag, 18 September 2025
08:00
8.15/9.15/10.15 Uhr: Einschulungsgottesdienste Matthäus-Beger-Schule
Marienkirche 2
Marienkirche
12:00
Orgel und Gedanken zur Marktzeit
Marienkirche 1
Marienkirche
Freitag, 19 September 2025
17:00
Friedensgebet
Marienkirche 1
Marienkirche
Samstag, 20 September 2025
10:00
Kinderaktionen im Rahmen des Bürgerfestes
Marienkirche 2
Marienkirche
12:00
Orgel und Gedanken zur Marktzeit
Marienkirche 1
Marienkirche